Behandlungsangebote

SCREENING

Alle Jugendlichen, die in eine ambulante Behandlung bei Limes aufgenommen werden sollen, werden zuerst zu einem Erstgespräch eingeladen. Dabei werden prinzipiell wichtige Aspekte für die Aufnahme geklärt. Dazu gehören eine ausreichende Verantwortungsübernahme für die Tat(en), hinreichende psychosoziale Stabilität und geographische Nähe zu Wien (Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in zumutbarem Zeitaufwand).

DIAGNOSTISCHE ABKLÄRUNG

Dabei werden in vertraulichem Rahmen zusammen mit wichtigen Bezugspersonen (den Eltern, Betreuungspersonen, ...) wesentliche Aspekte in der bisherigen Lebensbiographie und der aktuellen Situation des Jugendlichen erhoben. Ausserdem werden dem Jugendlichen eine Reihe von Aufgaben gestellt bzw. Fragen vorgegeben, um eine Aussage über Persönlichkeitseigenschaften, die kognitive Reife und soziale Verhaltensmuster machen zu können.

BEHANDLUNG

Das ambulante Behandlungsprogramm bei LIMES beginnt nach erfolgtem Aufnahmegespräch und absolvierter diagnostischer Abklärung. Falls die Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung nicht gegeben sind, bemühen wir uns, alternative Möglichkeiten vorzuschlagen.

FINANZIERUNG

Hier finden Sie die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten für das ambulante Behandlungsprogramm:

Bundesministerium für Justiz (BMJ)

Seit November 2007 besteht ein Vertrag zwischen dem Verein LIMES und dem Bundesministerium für Justiz. Dieser sichert die Finanzierung der ambulanten Behandlung von verurteilten und vom zuständigen Gericht zugewiesenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab. Das ambulante Behandlungskonzept bezieht auch die zu Beginn und am Ende durchgeführte diagnostische Abklärung, die Arbeit mit den Bezugspersonen und die Kooperation mit anderen involvierten Einrichtungen mit ein.

Kinder- und Jugendhilfe (KJH)

Über eine individuelle Kostenübernahme der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe (ehemals Jugendamt) können auch nicht verurteilte Jugendliche ins Programm aufgenommen werden.


Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Das BMWFJ finanziert über einen jährlichen Fördervertrag zusätzliche Leistungen des Vereins LIMES, wie Screenings, diagnostische Abklärungen und vorübergehende ambulante Behandlung von angezeigten, aber noch nicht verurteilten Jugendlichen.

Zusätzlich bietet LIMES für Gerichte, die Kinder- und Jugendhilfe und andere Organisationen spezielle Leistungen an:

Für Jugendliche, die nicht des Standardprogrammes bedürfen, bietet LIMES je nach Fragestellung (Behandlungsbedarf, Rückfallsgefahr, etc.) eine ausführliche, deliktspezifische Diagnostik und Begutachtung an. Die Kosten variieren nach Umfang der Testung und werden bei der Anfrage geklärt.

LIMES bietet Organisationen, die mit sexuell übergriffigen Jugendlichen zu tun haben, die Möglichkeit an, mittels Helfer*innenkonferenz die weitere Vorgehensweise zu klären und zu planen. Hierbei kann die Erfahrung und Fachkenntnis der LIMES-Mitarbeiter*innen genutzt werden.

LIMES-Mitarbeiter*innen stehen für Vorträge, Workshops oder spezifische Sensibilisierungsveranstaltungen zu sexualisierter Gewalt durch Jugendliche auf Anfrage zur Verfügung. Inhaltliche Aspekte können sein: Umgang mit sexuell übergriffigen Jugendlichen, Behandlungsbedarf und Behandlungskonzepte, Möglichkeiten der diagnostischen Abklärung und Begutachtung, Veränderungsprognose, Prävention, etc.