BEI VERDACHT

VERDACHT: was tun?

Wenn Sie als Mutter, Vater, Erziehungsberechtigte*r oder als Professionist*in, den Verdacht haben, ihr Kind/Jugendliche*r könnte sexuelle Grenzen verletzt oder sexuelle Gewalt ausgeübt haben, wenden Sie sich bitte für ein Beratungsgespräch per email office@vereinlimes.at oder per Telefon unter +43 1 810 51 55 an unser Büro bzw. direkt an eine*n Therapeut*in (zu finden unter der Rubrik Team).

Wir können Ihnen Anonymität und Unverbindlichkeit zu sichern.

Wenn du dir als Jugendliche*r nicht sicher bist, ob du sexuelle Grenzen verletzt hast oder eine strafrechtliche Grenze überschritten hast, wende dich für eine Beratung an uns.

Wir können dir auch hier Anonymität und Unverbindlichkeit zusichern, mit der Einschränkung, wenn Gefahr in Verzug ist.

ERHÄRTETER VERDACHT: was tun?

Wenn Sie überzeugt sind, dass eine sexuelle Grenze verletzt wurde, dann können Sie sich direkt an das zuständige Polizeikommissariat wenden. Hier wird ermittelt, ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorhanden ist.

Bei unter 18-jährigen Verdächtigen ist ein Gespräch mit der zuständigen Stelle der Kinder- und Jugendhilfe (ehemals Amt für Jugend und Familie) jedenfalls sinnvoll. Hier werden die nötigen Schutzmaßnahmen für Täter*in und Opfer ergriffen.

Wenn Sie sich über Ihre nächsten Schritte unsicher sind, wenden Sie sich bitte ebenfalls für eine Beratung an uns.